Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Politische Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern - Rettet die Sozis“


Schaffung eines bayerischen Gesetzes für politische Artenvielfalt

Präambel
Die Sozialdemokratie (im folgenden „Sozis“) hat am 8. November 1918 nicht nur den Freistaat Bayern gegründet (siehe Eisner), sondern auch Unschätzbares für die politische Artenvielfalt geleistet. Zudem hat sie die Naturschönheit gefördert, indem sie es der CSU überließ, das wunderbare Bayern zu erfinden. Aufgrund eines noch nicht abschließend geklärten Wandels des politischen Klimas sind die bayerischen Sozis unverkennbar vom Aussterben bedroht. Dem tritt der Freistaat aus Artenschutzgründen entschieden entgegen.

Artikel 1
Der Freistaat Bayern verpflichtet sich im Rahmen der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der politischen Artenvielfalt zum besonderem Schutz der bayerischen Sozis. Er wirkt darauf hin, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust an Sozis im Freistaat zu verhindern. Ziel ist, dass die bayerischen Sozis bis 2025 zu mindestens 15 % und bis 2030 zu mindestens 20 % in der Fläche des Freistaats vertreten sein müssen, analog dazu stehen ihnen entsprechend viele Sitze im Bayerischen Landtag zu.

Artikel 2
Sozischutz als Aufgabe für Heim und Erziehung
Alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns sind dazu angehalten, Sozis aktiv zu schützen. Aus dem Staatshaushalt werden ehrenamtliche Aktivitäten zum Sozischutz finanziell unterstützt. Insbeson-dere ist ein Netz aus Sozibiotopen und Soziblühwiesen anzulegen. Zudem werden die Ziele und Aufgaben des Sozischutzes bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bil-dungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln berücksichtigt. Die negativen Folgen des Verlusts an Sozis auf den politischen Artenreichtum und das Zusammenleben im Freistaat sind angemessen darzustellen.

Artikel 3
Grundsatzmaßnahmen
Bei der Machtausübung ist es der bayerischen Partei mit den meisten Stimmenanteilen verboten,
1. angestammte Sozibiotope unterzupflügen oder in Brachen umzuwandeln und
2. die allgemeinen Sozi-Lebensgrundlagen zu gefährden.
4. Der Einsatz von Glyphosat und Gentechnologie ist im Umgang mit Sozis grundsätzlich zu unter-lassen.

Artikel 4
Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen
Ziel ist, den Bestand an bayerischen Sozis bis 2050 soweit zu entwickeln, dass deren Nennung in der Roten Liste obsolet wird. Gelingt dies nicht, leistet der Freistaat Ausgleichsmaßnahmen (Schaffung von Rückzugsräumen und artgerechten Sozibiotopen).
Sind Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich oder vergeblich, werden ideelle Ersatzmaßnahmen vorgenommen, wie etwa die Mumifizierung des letzten bayerischen SPD-Mitglieds und dessen von wissenschaftlichen Erläute-rungen begleitete Aufnahme in das Museum für bayerische Geschichte in Regensburg.